© Röhm Verlag - Ihr Medien- und Messepartner

Kontakt

Sindelfinger Zeitung / Böblinger Zeitung
Andrea Walz
Böblinger Straße 76
70165 Sindelfingen
Tel: 07031/ 862-239
Mail: andrea.walz@szbz.de


Bild: Subbotina Anna – Fotolia.com

Allgemeine Vertragsbedingungen für Veranstaltungen und Messen
der Röhm Verlag & Medien GmbH & Co. KG

1. Veranstalter Röhm Verlag & Medien GmbH & Co. KG, Böblinger Straße 76, 71065 Sindelfingen.

 

2. Anmeldung Die Anmeldung zur Messebeteiligung erfolgt unter Verwendung des Anmeldeformulars, das rechtsverbindlich unterschrieben und vollständig ausgefüllt sein muss. In die Anmeldung aufgenommene Bedingungen haben keine Gültigkeit. Mit der Anmeldung anerkennt der Aussteller die „Allgemeinen Vertragsbedingungen“ als verbindlich für sich und alle von ihm auf der Messe Beschäftigten an. Mit der Anmeldung verpflichtet sich der Aussteller die gesetzlichen, polizeilichen, arbeits- und gewerberechtlichen Vorschriften, besonders für Umweltschutz, Feuerschutz, Unfallverhütung einzuhalten.

 

3. Standmiete und Kosten Es gelten die auf den Messeunterlagen abgedruckten Preise zuzüglich der gesetzlichen MwSt.

 

4. Zulassung Auf Zulassung zur Messe besteht kein Rechtsanspruch. Konkurrenzausschluss darf weder verlangt noch zugesagt werden. Die erteilte Zulassung kann widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung nicht mehr gegeben sind. (Falschangaben zu den auszustellenden Artikeln bzw. Exponaten.)

 

5. Standeinteilung Der Veranstalter ist bemüht, dem Aussteller den gewünschten Stand zur Verfügung zu stellen. Aus organisatorischen Gründen und im Interesse eines optimalen Gesamtbildes der Messe können Stände sowie die Ein-, Aus-, Durch-, und Notausgänge umplatziert werden. Aus technischen Gründen muss der Aussteller damit rechnen, dass eine geringfügige Beschränkung des Standes auftreten kann. Dies kann maximal in der Tiefe und Breite 10 cm betragen. Zur Minderung der Standmiete berechtigt dies nicht.

 

6. Untervermietung, Gemeinschaftsaussteller Eine Untervermietung oder eine Standüberlassung an Dritte ist mit Genehmigung des Veranstalters gestattet. Wollen mehrere Aussteller gemeinsam eine Standfläche mieten, so haftet jeder von ihnen als Gesamtschuldner.

 

7. Zahlungsbedingungen Die Standmiete ist nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Der Aussteller darf die Standfläche nur dann belegen und mit dem Aufbau beginnen, wenn die für die Messe gestellte Rechnung voll bezahlt wurde. Der Veranstalter kann nach vergeblichen Mahnungen den Vertrag mit sofortiger Wirkung auflösen und über die Standfläche anderweitig verfügen.

 

8. Rücktritt durch den Aussteller. Ein Rücktritt von der Veranstaltung kann nur schriftlich erfolgen. Er ist nur dann rechtswirksam, wenn der Veranstalter schriftlich das Einverständnis gibt. Bis 2 Monate vor Beginn der Messe ist ein Rücktritt kostenlos. Bei Rücktritt 30 Tage vor Messebeginn sind 25 % des Paketpreises als Stornogebühr zu entrichten, 14 Tage vor Messebeginn 50 % und 100 % bei kurzfristigem Rücktritt oder Nichterscheinen der Aussteller.

 

9. Versicherung Der Veranstalter empfiehlt den Ausstellern alle Ausstellungsgegenstände und Exponate zu versichern und eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.

 

10. Haftung Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden an Ausstellungsgegenständen und an der Standausstattung, auch nicht für Folgeschäden. Für alle Risiken des Transportes vor, während und nach der Messe, für Beschädigungen, Diebstahl sowie Schäden, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Ausstellung durch Verschulden Dritter entstehen übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Der Veranstalter schließt eine Haftpflichtversicherung für Besucher ab.

 

11. Vorkehrungen – Höhere Gewalt Muss der Veranstalter aufgrund unvorhergesehener Ereignisse, höherer Gewalt, Naturkatastrophen usw. die Veranstaltung absagen, so hat der Aussteller keinen Anspruch auf Rückzahlung oder Erstattung der Standkosten.

 

12. Technik – Anschlüsse Der Veranstalter übernimmt die Kosten für die allgemeine Beleuchtung. Anschlüsse die vom Aussteller benötigt und gewünscht werden, sind bei der Anmeldung mit anzugeben. Die Kosten für die Standinstallation von Elektro-Wasser-, Telefonanschlüssen sowie der Verbrauch sind vom Aussteller zu bezahlen. Alle Installationen dürfen nur durch ein vom Veranstalter zugelassenes Unternehmen durchgeführt werden. Der Aussteller haftet für alle Schäden die durch unsachgemäße Benutzung und Handhabung an den Anschlüssen entstehen.

 

13. Technische Richtlinien Der Aussteller verpflichtet sich, die technischen Bestimmungen, behördliche Anweisungen und Brandschutzmaßnahmen einzuhalten.

 

14. Gerichtsstand/ Erfüllungsort/Hausrecht Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Sindelfingen. Die Röhm Verlag & Medien GmbH & Co. KG übt das Hausrecht im gesamten Ausstellungsbereich aus. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein, so hat dies auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen keinen Einfluss.